Ambulante Psychotherapie für Privatversicherte und Selbstzahlende sowie im Kostenerstattungsverfahren

Informationen für Privatversicherte und Beihilfeempfänger
Abhängig von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag erstatten private Krankenversicherer bei Vorliegen einer Indikation für ambulante Psychotherapie die Kosten einer Psychotherapie ganz oder teilweise. Die Beihilfe erstattet üblicherweise die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung anteilig.
Daher möchte ich Sie darauf hinweisen, dass Sie vor der ersten Sprechstunde bzw. der Aufnahme einer Psychotherapie sicherstellen sollten, ob bzw. in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung und / oder Ihre Beihilfestelle die Kosten einer ambulanten Psychotherapie übernehmen und ob zuvor ein entsprechender Antrag notwendig wird.
Bisher sind noch nicht alle privaten Krankenversicherungen über die Änderungen seit dem 01.07.2024 informiert und bei PKV-Versicherten gelten weiterhin die individuellen Tarife. Zudem deckt nicht jede private Versicherung Psychotherapie ab, manche Versicherer übernehmen nur die Behandlung bei ärztlichen PsychotherapeutInnen.
Abrechnung
Die entstehenden Behandlungskosten werden direkt mit Ihnen abgerechnet. Die Grundlage für das Honorar bildet die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapie, siehe PDF), sowie die seit dem 01.07.2024 geltenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbands der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen dar (Abrechnungsempfehlungen als PDF).
Selbstzahlende
Der Vorteil als Selbstzahlende/r besteht darin, dass Sie ohne Angaben gegenüber Ihrer Versicherung, dem Arbeitgeber oder anderen Dritten sowie ohne Limitierung der Therapiestunden Psychotherapie in Anspruch nehmen zu können. Grundlage für das Honorar stellen die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapie, siehe PDF) sowie die seit dem 01.07.2024 geltenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, des Verbands der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen dar (Abrechnungsempfehlungen als PDF).
Kostenerstattungsverfahren
In Ausnahmefällen bezahlt auch die Gesetzliche Krankenversicherung Psychotherapie auch in Privatpraxen ohne Kassensitz. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob diese das Kostenerstattungsverfahren unterstützt und welche Voraussetzungen gelten.
Beispielhafte Gebühren
Eine Übersicht über beispielhafte Gebühren finden Sie hier als PDF:
Übliche Abrechnung nach GOP und gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen