Ablauf & Kosten

Wege in die Psychotherapie

Psychotherapeutische Sprechstunde

Der erste Schritt auf dem Weg zur Psychotherapie ist die Psychotherapeutischen Sprechstunde. Dabei klären wir die Art Ihrer Beschwerden und besprechen mögliche Maßnahmen. Neben Psychotherapie gibt es vielfältige Beratungs-, Präventions- und Therapieangebote. Die Psychotherapeutische Sprechstunde bietet dabei Orientierung. Gesetzlich Versicherte können die Sprechstunde bei allen niedergelassenen Psychotherapeuten in Anspruch nehmen. Nutzen Sie dazu auch gerne die offizielle Arzt- und Psychotherapeutensuche der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe. Falls Sie danach eine Behandlung beginnen möchten, dürfen Sie Ihre Behandlerin bzw. Ihren Behandler erneut frei wählen.

In der Praxis werden folgende Behandlungsformen angeboten:

– Akutbehandlung

Die Akutbehandlung bietet bei Krisen und in dringenden Fällen Hilfe. Sie ist mit 12 Sitzungen zeitlich begrenzt und kann in jeder zugelassenen Praxis durchgeführt werden. Dafür erhalten Sie eine Bescheinigung.

– Psychotherapie auf Antrag

Eine Psychotherapie ist ein langfristiges Arbeitsbündnis. Zuerst haben Sie die Möglichkeit des Kennenlernens (Probatorik). Nach gründlicher Diagnostik, Analyse der Probleme und Ressourcen entscheiden wir gemeinsam über unsere Zusammenarbeit. Entschließen sich beide Seiten für die Zusammenarbeit, beantragen wir die Psychotherapie bei der Krankenversicherung. Im ersten Schritt der Kurzzeittherapie 1 sind 12 Sitzungen möglich, im zweiten Schritt der Kurzzeittherapie 2 weitere 12. Eine weitere Langzeittherapie ist nur nach Begutachtung des Verlaufs durch die Gutachter der Krankenversicherung möglich und in der Stundenzahl auf den Fall abgestimmt. Die Sitzungen dauern in der Regel 50 Minuten und Termine werden individuell abgestimmt. Alle Therapien werden durch unser Qualitätsmanagement u.a. mit Fragebögen zu Ihrem Befinden begleitet.



Kosten der Behandlung

Gesetzlich Versicherte

Wir rechnen direkt über Ihre Versichertenkarte mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ab, sofern Sie mindestens 18 Jahre alt sind. Psychotherapeutische Sprechstunde und Akuttherapie können Sie formlos in Anspruch nehmen. Eine Psychotherapie muss bei der Krankenversicherungen gemeinsam beantragt werden.

Private Krankenversicherungen / Beihilfe

Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung die Rahmenbedingungen für Psychotherapie in Ihrem Tarif. Wir rechnen Honorare nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) ab.

Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschaften übernehmen bei Erkrankungen infolge von Berufsunfällen die Behandlungskosten. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft vor Beginn der Therapie.

Selbstzahler

Sie können die Behandlung auf Wunsch selbst tragen und müssen keine Versicherung in Anspruch nehmen. Wir rechnen Honorare nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) ab.

Bundeswehr

Soldatinnen und Soldaten werden mit einer Überweisung des behandelnden Bundeswehr-Arztes in unserer Praxis behandelt.